Viele Unternehmen haben es geschafft, den Instanzenzug binnen kürzester Zeit durchzugehen und schließlich eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzubringen. Nur derartige „Anlassfälle“ erhalten als eine Art „Ergreiferprämie“ den Nachteil aus der Verfassungswidrigkeit vergütet, die übrigen gehen in der Regel leer aus. Im besten Fall hätten diese Unternehmer zu Unrecht bezahlte Beiträge nach dem Insolvenz-entgeltsicherungsgesetz (IESG) zurück bekommen. Bei größeren Unternehmen standen beträchtliche Beträge in Aussicht. Leider ist aus dem Vorhaben bei den meisten nichts geworden. Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich den „Anlassfall“ in zeitlicher Hinsicht neu definiert. Geld gibt es daher nur für jene Unternehmen, deren Beschwerden bereits im März 2005 beim Verfassungsgerichtshof eingelangt waren.