Änderungen in den Lohnsteuerrichtlinien

In die neuen Lohnsteuerrichtlinien wurden Erlässe eingearbeitet und sämtliche Beträge aufgrund der Währungsumstellung in Euro dargestellt. Die Änderungen betreffen unter anderem folgende Punkte:

  • Die vom Arbeitgeber übernommenen Sozialversicherungsbeiträge erhöhen den Bruttolohn und sind beim Arbeitnehmer als Werbungskosten zu berücksichtigen.
  • Aufwendungen für eine beruflich veranlasste Verwendung eines Internetanschlusses sind als Werbungskosten absetzbar.
  • Der Kinderabsetzbetrag wird auch an im Inland beschäftigte EU/EWR Bürger ausbezahlt, deren Kinder sich ständig in einem Mitgliedstaat der EU/EWR aufhalten.
  • Begräbniskosten können nur dann eine außergewöhnliche Belastung sein, , wenn sie nicht in den vorhandenen Nachlassaktiva Deckung finden.
  • Zu einer außergewöhnlichen Belastung führen nur jene Katastrophenschäden, die den in- und ausländischen Hauptwohnsitz betreffen, nicht jedoch einen Zweitwohnsitz.
  • Bei der Berufausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes ist der Nachweis einer mehr als einstündigen Fahrtzeit auch dann zulässig, wenn der Ort in der Verordnung zum Studienförderungsgesetz genannt ist.
  • Im Rahmen der begünstigten Auslandstätigkeit ist von der Errichtung einer Anlage auch dann auszugehen, wenn der Auftrag die Bauleitung umfasst, die unmittelbare Bauausführung aber durch ein ausländisches Unternehmen erfolgt.
  • Im Rahmen der Lohnverrechnung darf das amtliche Kilometer gerundet werden. Es beträgt € 0,36 pro Kilometer. Diese Rundungsmöglichkeit gilt aber nicht für die Geltendmachung von Werbungskosten. Die neuen Lohnsteuerrichtlinien 2002 und den dazugehörigen Einführungserlass finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Finanzen unter http://www.gv.at/steuern/