Weitere Voraussetzung für diese Investitionsbegünstigung ist, dass Ihr Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt wird. Als begünstigte Investitionen gelten etwa Anschaffungen von medizinischen Geräten, Gebäudeinvestitionen, Büroausstattung sowie die Anschaffung bestimmter Wertpapiere.
Bis zu einem Gewinn von € 30.000 müssen Sie keine Investitionen tätigen, denn ein Betrag von max. € 3.900 (also 13% von maximal € 30.000) kann ohne weitere Voraussetzungen zusätzlich von den Einnahmen abgezogen werden. Dies gilt auch, wenn Sie Ihre Betriebsausgaben pauschal ermitteln.
Kontaktieren Sie uns daher noch vor Jahresende, um mit uns Ihren Gewinn 2011 hochzurechnen und auf dieser Grundlage rechtzeitig allfällige Investitionen zu besprechen.