Altersteilzeitgeld: Höhe der AMS-Förderung kontrollieren!

Bei manchen Arbeitgebern bezahlt das Arbeitsmarktservice (AMS) nur die Altersteilzeit-Förderung des laufenden Bezuges, nicht aber die Förderung der Sonderzahlungen. Als Arbeitgeber sollten Sie daher die richtige Förderhöhe von uns überprüfen lassen. Vor allem dann, wenn in der Mitteilung des AMS nur der laufende Anspruchsbetrag zu finden ist. Entgangene Förderbeiträge können Sie nachfordern, wenn die dafür geltende dreimonatige Verfallsfrist noch nicht abgelaufen ist. Für Altersteilzeit-Fälle, die vor dem 1.1.2004 begonnen haben, gilt diese kurze Verfallsfrist nicht! Dem AMS sind übrigens alle relevanten Daten und auch deren Änderungen, wie etwa die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage, Gehaltserhöhung oder Sonderzahlungen zu melden.