Anmeldung bei der Sozialversicherung ab 1.1.2008

Sofern Sie für einen Dienstnehmer nicht ohnehin eine vollständige Anmeldung zur Sozialversicherung vor Dienstantritt durchführen, kann die Anmeldung 2008 in zwei Schritten vorgenommen werden.

Der erste Schritt ist die Mindestangabemeldung („Aviso-Meldung“) die Sie via ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern), Telefon oder Fax durchführen können. Derzeit wird noch die Möglichkeit einer Anmeldung per SMS geprüft. Die Mindestangabemeldung hat vor Arbeitsantritt zu erfolgen, und folgende Daten zu enthalten:

  • Dienstgeberkontonummer
  • Name, Versicherungsnummer bzw. Geburtsdatum des Dienstnehmers
  • Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme

Der zweite Schritt – die Meldung der noch fehlenden Angaben (etwa des Entgelts) – hat binnen 7 Tagen zu erfolgen.

Mindestangabemeldung für fallweise Beschäftigte

Die für fallweise Beschäftigte bestehende Erleichterung, dass An- und Abmeldung binnen 7 Tagen nach Monatsende kombiniert erfolgen können, bleibt bestehen. Allerdings muss auch für fallweise Beschäftigte eine Mindestangabemeldung vor Arbeitsantritt erfolgen.

Das Pilotprojekt im Burgenland hat gezeigt, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle bereits eine vollständige Anmeldung vor Arbeitsantritt durchgeführt und die Aviso-Meldung nur in Ausnahmefällen genutzt wird. Vermutlich weil auf diese Weise ein erhöhter Verwaltungsaufwand einer zweistufigen Meldung vermieden werden kann.