Ausschluss ausländischer Investmentfonds von der Endbesteuerung verfassungswidrig?

Das Einkommensteuergesetz sieht vor, dass Erträgnisse aus ausländischen Investmentfonds von der Endbesteuerung ausgenommen sind. Das bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer, welche von Banken und Kreditinstituten einbehalten wird, nur eine Vorauszahlung auf die zu veranlagende Einkommensteuer darstellt. Mit dem Steuerabzug durch die Bank ist die Besteuerung also noch nicht beendet, wie das eben bei der Endbesteuerung der Fall wäre. Endbesteuerung von Kapitalerträgen Die Endbesteuerung von Kapitalerträgen ist im Endbesteuerungsgesetz geregelt und steht im Verfassungsrang. Derzeit wird in diesem Gesetz jedoch noch zwischen in- und ausländischen Fonds unterschieden. Für ausländische Fonds ist eine Endbesteuerung nicht vorgesehen, für inländische Fonds aber schon. Verstoß leicht zu beseitigen Gerade bei einem ausländischen Fonds, der einem inländischen Fonds vergleichbar ist. stößt diese Ungleichbehandlung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf Bedenken. Dieser Verstoß lässt sich nach Ansicht des VfGH aber leicht durch eine geringfügige Gesetzesnovelle beseitigen. Sollte sich jemand durch die geltende Bestimmung in seinen Grundrechten verletzt fühlen, so müsste er beim VfGH Beschwerde erheben und den Antrag stellen, die entsprechende Gesetzesstelle als verfassungswidrig aufzuheben.