Unter dem Schlagwort Basel II“ hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Richtlinien veröffentlicht, welche für Banken ab 2005 verbindlich sind. Ab diesem Zeitpunkt sind Banken verpflichtet, je nach Bonität des Kreditkunden einen bestimmten Prozentsatz der jeweiligen Kreditsumme an eigenem Eigenkapital zu binden. Die Kreditinstitute werden daher eine wesentlich restriktivere Kreditpolitik verfolgen müssen. Jeder Unternehmer von Basel II Betroffen Jeder Unternehmer, der bereits Bankkredite hat oder in Zukunft benötigen wird, ist von Basel II betroffen. Die Verbesserung der Unternehmens-, Kapital- und Ertragssituation ist daher ein Gebot der Stunde. Die Bilanzierung sollte daher nicht nur auf steuerlichen Gesichtspunkten basieren, sondern bereits „Basel II bzw. ratingorientiert“ erfolgen. Durch Basel II wird sich das primäre Ziel eines möglichst niedrigen Gewinnausweises und einer späten Fertigstellung des Jahresabschlusses in Richtung einer transparenteren, Cashflow orientierten Bilanzpolitik verschieben. Auch der Informationspolitik gegenüber der Bank wird eine stärkere Gewichtung zukommen. „Wirtschaftlichen Verhältnisse“ des Unternehmens Den Kern für das Kundenrating bei der Bank bilden die „Wirtschaftlichen Verhältnisse“ des Unternehmens wie etwa der Jahresabschluss, Controlling/Reporting und Sicherheiten. Daneben stellen die Kontoführung, das Überziehungsverhalten, Markt und Branche, Management und Planungsrechnungen Einflussfaktoren dar, welche das Rating positiv oder negativ beeinflussen. Der Unterschied gegenüber der traditionellen, meist bilanzorientierten Kreditwürdigkeitsprüfung liegt in der stärkeren Gewichtung der „Soft facts“. Das sind qualitative Faktoren wie etwa Management und Organisation, Markt, Produkt, Branche sowie Unternehmensstrategie. Unter den „Hard facts“ stellen die Kapitalstruktur und die daraus abgeleitete Eigenkapitalquote die wichtigsten Faktoren der Bonitätsbeurteilung dar. Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte Neben den Cashflow-orientierten dynamischen Faktoren, welche mit rund 30 % gewichtet werden, Struktur- und Größenkennzahlen (mit je 15 %) nimmt die Eigenkapitalquote mit 40 % des Bilanzratings wesentlichen Einfluss auf die Bonitätsbeurteilung. Das Handelsgesetzbuch (HGB) bietet durch die Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten wesentliche Potentiale zur Verbesserung der Eigenkapitalquote. So beeinflusst der offene Ausweis von Anzahlungen unter den Vorräten (geringere Bilanzsumme) im Gegensatz zum gesonderten Ausweis unter den Verbindlichkeiten (höheres Fremdkapital) die Eigenkapitalquote positiv. Dieser beispielhafte Auszug aus der Bilanzierungspraxis macht schon deutlich, welchen Einfluss die Bilanzpolitik auf das Rating Ihres Unternehmens hat. „