Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat kürzlich entschieden, dass nun auch Freiberufler in den Genuss der Begünstigung nicht entnommener Gewinne kommen müssen. Damit zahlen etwa Ärzte, Anwälte oder Notare für einbehaltene Gewinnen ab 2007 nur mehr den halben Durchschnittssteuersatz – wie Gewerbetreibende und Landwirte. Die Steuerermäßigung wird allerdings nicht rückwirkend gelten.