Wenn Sie als Arbeitnehmerin mit Ihrem Arbeitgeber im Anschluss an die zweijährige arbeitsrechtliche Karenz eine Bildungskarenz vereinbaren, so steht Ihnen Weiterbildungsgeld in Höhe des Kindergeldes offen. Und das bis zu einem weiteren Jahr! Sie müssen nur an einer „Weiterbildungsmaßnahme“ teilnehmen (der Gesetzgeber nimmt es hier nicht sehr genau) und Ihr Dienstverhältnis muss bereits seit drei Jahren bestehen. Kinderbetreuungs- und Weiterbildungsgeld Auch der gleichzeitige Bezug von Kinderbetreuungs- und Weiterbildungsgeld ist nicht ausgeschlossen. Während des Bezuges von Kinderbetreuungs- bzw. Weiterbildungsgeld sind Sie dann auch krankenversichert. Für Personen über 45 Jahren entspricht die Höhe des Weiterbildungsgeldes sogar der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes (also bis zu € 1.100,- monatlich). In diesen (Alters)Fällen gilt die Zeit der Bildungskarenz noch dazu als Ersatzzeit in der Pensionsversicherung.