Das neue Unternehmensgesetzbuch

Reduktion der Personengesellschaftsformen Künftig gibt es nur mehr zwei im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaftsformen: die Offene Gesellschaft (OG; früher OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Eine OEG oder KEG kann nur mehr bis zum 31.12.2006 gegründet werden. Eine am 1.1.2007 bestehende OEG oder KEG wird automatisch zur OG oder KG und muss bis zum 1.1.2010 ihren Rechtsformzusatz im Firmenwortlaut entsprechend abändern. Für eine bestehende OHG sieht das Gesetz keine Anpassung des Firmenwortlautes vor. Liberalisierung des Firmenrechts Ein Einzelunternehmer muss künftig nicht mehr den bürgerlichen Namen im Firmenwortlaut führen, er kann etwa auch eine Marke als Firma wählen. Dann aber muss die Firma einen Rechtsformzusatz führen. Ein im Firmenbuch eingetragener Einzelunternehmer muss künftig den Zusatz „eingetragener Unternehmer“ oder die Abkürzung „e.U.“ führen. Die entsprechende Änderung der Firma ist bei bereits eingetragenen Einzelunternehmen bis 1.1.2010 im Firmenbuch einzutragen. Änderung bei der Buchführungspflicht Eine OG, KG oder ein eingetragener Unternehmer ist künftig nicht wie bisher generell buchführungspflichtig, sondern erst ab Überschreiten bestimmter Umsatzgrenzen. Das UGB sieht vor, dass alle Unternehmer, die im abgelaufenen Geschäftsjahr mehr als € 600.000 Umsatz erzielt haben, bereits ab dem folgenden Geschäftsjahr zur Buchführung verpflichtet sind. Liegt der Umsatz zwei Geschäftsjahre lang über € 400.000, setzt die Buchführungspflicht im zweitfolgenden Geschäftsjahr ein. Weiterhin keine Buchführungspflicht für Land- und Forstwirte und Freiberufler Die Buchführungsverpflichtungen gelten nicht für Land- und Forstwirte und Freiberufler. Bei Freiberuflern auch dann nicht, wenn sie ihre Tätigkeit im Rahmen einer eingetragenen Personengesellschaft oder als eingetragener Unternehmer ausüben. Zwingend buchführungspflichtig ist ab 1.1.2007 aber eine GmbH & Co K(E)G ohne natürliche Person als unbeschränkt haftender Gesellschafter und eine O(E)G, an der nur Kapitalgesellschaften beteiligt sind, auch wenn diese nur einen freien Beruf ausübt oder grundstücksverwaltend tätig ist. Steuerliche Begleitmaßnahmen zum Unternehmensgesetzbuch sind noch ausständig und werden im Lauf des Jahres 2006 erwartet.