Neben der Schaffung eines zentralen Vereinsregisters, neuen Vereinsrichtlinien im Abgabenrecht und einer Straffung des Verfahrens bei Vereinsneugründungen könnte auf die Rechnungslegung von mittelgroßen bis großen Vereinen eine Pflichtprüfung durch einen Wirtschaftstreuhänder zukommen. Richtlinie der Wirtschaftsprüfer Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer hat nun eine Richtlinie zur Rechnungslegung und Prüfung von Vereinen herausgegeben. Gemäß der Richtlinie haben buchführungspflichtige Vereine nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches Jahresabschlüsse aufzustellen, die aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem Anhang bestehen. Die Empfehlung beinhaltet unter anderem Regelungen betreffend den Ansatz und die Bewertung von Mitgliedsbeiträgen, den bilanziellen Ausweis von unentgeltlich erworbenen, aktivierungspflichtigen Vermögensgegenständen und eine Darstellung des Reinvermögens. Umfassend werden Empfehlungen für Spenden und öffentliche Zuschüsse gegeben, die sich auf den bilanziellen Ausweis bei einer Zweckwidmung beziehen. Auch werden Erläuterungen zu Spenden im Anhang gefordert. Nicht buchführungspflichtige Vereine Auch nicht buchführungspflichtige Vereine können nach den Empfehlungen der Richtlinie eine Einnahmen/Ausgabenrechnung führen; ergänzt um ein Anlagenverzeichnis und eine Vermögensübersicht. In dieser E/A-Rechnung sollten die Mittelbewegungen getrennt nach laufendem Geschäft, Investitionen und Finanzierung dargestellt und ergänzende Angaben zum Spendenaufkommen gemacht werden. Die Vermögensübersicht sollte das Finanzanlage-, das Umlaufvermögen, die Verbindlichkeiten und Rückstellungen enthalten.