Erleichterungen bei Ausstellen einer Rechnung

Grundsätzlich gelten die neuen erweiterten Rechnungsausstellungskriterien seit 1. Jänner 2003 für alle Rechnungen mit Beträgen über € 150. Als Übergangsregelung ist es aber laut Erlass für das Jahr 2003 noch nicht zu beanstanden, wenn Rechnungen bis zu einem Entgelt von € 300 die zusätzlich eingeführten Merkmale nicht aufweisen. Fortlaufende Nummer Jede Rechnung über € 300 hat eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung einmalig vergeben werden, zu enthalten. Eine solche Rechnungsnummer ist sowohl für Rechnungen als auch für Gutschriften zu vergeben. Die Rechnungsnummern können für Gutschriften getrennt erteilt werden. Gutschriften benötigen keine fortlaufende Nummer beim Empfänger der Gutschrift. In die fortlaufende Nummerierung können auch die Kleinbetragsrechnungen einbezogen werden. Der Zeitpunkt des Beginns der laufenden Nummer kann frei gewählt werden, muss jedoch systematisch sein. Auch ein täglicher Nummernbeginn ist zulässig. Es können auch verschiedene Rechnungskreise (etwa für Filialen, Registrierkassen, Warengruppen oder Leistungsprozesse) gebildet werden. UID-Nummer Die Verpflichtung zur Angabe der UID-Nummer in der Rechnung besteht nur, soweit der Unternehmer im Inland Lieferungen oder Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Die UID-Nummer muss im Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges vorliegen. Wird sie erst später ergänzt, so steht der Vorsteuerabzug ab diesem Zeitpunkt zu. Im Rahmen einer Überprüfung durch die Finanzbehörde ist dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu stellen. Wird die UID-Nummer rechtzeitig ergänzt, ist die Rechnung rückwirkend anzuerkennen. Keine Verpflichtung zur Überprüfung durch den Leistungsempfänger Um einen Vorsteuerabzug geltend machen zu können, müssen auf den Eingangsrechnungen sämtliche erweiterten Merkmale enthalten sein. Hinsichtlich der fortlaufenden Nummer ist allerdings keine Kontrolle durch den Leistungsempfänger erforderlich. Auch die inhaltliche Richtigkeit der Umsatzsteueridentifikationsnummer braucht bis auf weiteres nicht überprüft zu werden.