Erster Überblick über die Steuerreform 2016

Senkung des Eingangssteuersatzes in der Einkommensteuer
Der Eingangssteuersatz für Einkommensteuerpflichtige als auch Lohnsteuerpflichtige soll von derzeit 36,5 % auf 25 % gesenkt werden, wobei zugleich auch eine Änderung der Tarifstufen vorgesehen ist. Steuerfrei soll, wie bisher, ein jährliches Einkommen von bis zu € 11.000 bleiben. Einkommen von über € 90.000 sollen voraussichtlich mit 50 % und Jahreseinkommen von über € 1 Mio. befristet auf 5 Jahre mit 55 % besteuert werden.

Änderungen der Grunderwerbsteuer
Zukünftig soll die Grunderwerbsteuer auch für unentgeltliche Übergaben (insbesondere Erbschaften und Schenkungen) auf Basis des Verkehrswertes und nicht wie bisher vom niedrigeren 3-fachen Einheitswert berechnet werden. Zusätzlich soll der Grunderwerbsteuersatz, abhängig vom Wert des Grundstücks, gestaffelt werden (bis zu € 250.000: 0,5 % bis € 400.000: 2% und darüber: 3,5 %). Bei unentgeltlichen Übertragungen in der Land- und Forstwirtschaft dient vermutlich weiterhin der einfache Einheitswert als Bemessungsgrundlage.

Veräußerung von Immobilien

Werden künftig im Rahmen von Veräußerungen von Immobilien Gewinne erwirtschaftet, so sollen diese mit 30 % statt mit bisher 25 % besteuert werden. Darüber hinaus darf bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns im Rahmen von „Neuvermögen“ voraussichtlich kein Inflationsabschlag mehr berücksichtigt werden.

Erhöhung der Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer soll von 25 % auf 27,5 % erhöht werden (z.B. bei Dividendenausschüttungen oder Veräußerungsgewinnen von Aktien oder Anleihen). Nicht betroffen von der Erhöhung soll die Kapitalertragsteuer auf Sparbuch- und Kontozinsen sein.

Registrierkassenpflicht

Betriebe mit überwiegend Barumsätzen sollen ab einem jährlichen Nettoumsatz von € 15.000 ihre Einzelumsätze verpflichtend mit einer Registrierkasse aufzeichnen. Für jeden Geschäftsfall müsste dann künftig ein Beleg erteilt werden. Die sogenannte „Kalte-Hände-Regel“ (für Maronibrater, Marktfahrer, Schneebars, etc.) soll hingegen weiterhin gelten, aber mit einem Nettoumsatz von € 30.000 begrenzt werden.

Aufweichung Bankgeheimnis
Um die Betrugsbekämpfung weiterhin zu intensivieren, soll die Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen künftig Bankkonten einsehen können.

Erhöhung der Umsatzsteuer
Eine Anhebung des begünstigten Umsatzsteuersatzes von 10 % (bzw. 12 %) auf 13 % soll u.a. für Beherbergung (ab 1.4.2016), lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen, kulturelle Dienstleistungen, Bäder und Museen erfolgen.“