Erweiterte Pflichten für den Lagebericht

Der Lagebericht ist von Kapitalgesellschaften mit Ausnahme der „kleinen GmbH“ zusätzlich zum Jahresabschluss, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht, zu erstellen. Eine Verpflichtung besteht damit für mittelgroße und große Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Personengesellschaften, deren einziger vollhaftender Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist, und Privatstiftungen. Der Lagebericht stellt für externe Bilanzleser (etwa Banken) ein Instrument dar, um zusätzliche Informationen, die nicht aus der Bilanz oder dem Anhang ersichtlich sind, zu erhalten und somit das Unternehmen besser beurteilen zu können. Er ist aber auch ein Werbe- und Präsentationsmittel für das Unternehmen. Folgende Angaben sind nun zusätzlich aufzunehmen:

  1. Umfassende Analyse des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Unternehmens. Große Kapitalgesellschaften müssen hier auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren sowie Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange angeben.
  2. Bei der Verwendung von Finanzinstrumenten, sofern diese von wesentlicher Bedeutung sind, ist auf die Methoden, die zur Absicherung derartiger Geschäfte angewandt wurden sowie auf bestehende Risken einzugehen. Anzuwenden sind die neuen Bestimmungen auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12. 2004 beginnen, somit erstmals für Jahresabschlüsse per 31.12. 2005. Schon bisher waren folgende Informationen aufzunehmen:
  3. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind,
  4. die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens,
  5. Darstellung des Bereiches Forschung und Entwicklung,
  6. bestehende Zweigniederlassungen der Gesellschaft.

Da diese Neuregelung nicht nur Mehrarbeit für den Unternehmer bedeutet, sondern in Zukunft eine umfassende zahlenmäßige Analyse des Jahresabschlusses notwendig macht, stehen wir Ihnen bei der Aufstellung des Lageberichtes gerne unterstützend zur Seite. Eine einfache Erläuterung im Lagebericht reicht nämlich keinesfalls mehr aus.