Feldgemüsebau – Zuschläge zum Einheitswert beachten

Feldgemüsebau ist jeder feldmäßige Anbau von Gemüse, der im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes in die innerbetriebliche Fruchtfolge eingebaut ist. Kennzeichnend ist hier die Flächenrotation. Der nachhaltige Anbau von Feldgemüse wird durch Zuschläge zum landwirtschaftlichen Einheitswert bewertet.
Dies ist von Relevanz, als die Höhe des Einheitswertes beispielsweise als Basis für die Art der Gewinnermittlung (Voll- bzw. Teilpauschalierung oder Bilanzierung), die Berechnung der Grundsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge oder der Erbschafts- und Schenkungssteuer herangezogen wird.

Höhe der Zuschläge pro Hektar

Ab einem Ausmaß von 0,5 ha Gemüseanbau sind Zuschläge zum Einheitswert zu rechnen. Die Höhe der Zuschläge pro Hektar liegt zwischen € 36,34 und € 908,41 und ist von der Gemüseart, der Größe der Gemüseanbaufläche und der Klimastufe abhängig. Nicht zum Feldgemüse zählen beispielsweise Druschbohne, Druscherbse, Linse, Frühkartoffel, Sonnenblume, Kürbis, Raps, Sojabohne und Öldistel. Die Flächen von Plastikfolientunnels ab 3,5 Meter Basisbreite im Rahmen des landwirtschaftlichen Feldgemüsebaus sind pro Hektar mit einem Zuschlag von € 4.360,37 zu bewerten.
Für Hopfenanlagen sind ab einer Größe von 0,3 ha je nach Lage Zuschläge von € 872,07 bzw. € 1.235,44 pro Hektar vorgesehen. Ebenfalls ab einer Größe von 0,3 ha ist für Tabakanbau ein Zuschlag von € 436,04 pro Hektar und für den Anbau von Arznei- und Gewürzpflanzen ein Zuschlag von € 726,73 Hektar zu berechnen.

Tatsächlicher Ertragswert einer Sonderkultur

Dauernd mit Feldgemüse bebaute Flächen und Gewächshäuser gehören zum gärtnerischen Vermögen und werden höher bewertet. Falls ein Landwirt mit den starren Zuschlägen nicht einverstanden ist, steht es ihm frei, auf geeignete Art und Weise den tatsächlichen Ertragswert einer Sonderkultur im Rechtsmittelweg nachzuweisen. Hier wird es erfahrungsgemäß aber nur in Ausnahmefällen zu einer günstigeren Besteuerung kommen. Eine diesbezügliche vorherige Probeberechnung ist empfehlenswert.“