Wir wissen FinanzOnline bereits seit einigen Jahren zu schätzen. Dieses internetbasierende System der Finanzverwaltung ermöglicht es uns, auf die steuerlichen Daten – wie etwa Finanzamtskontostand oder Bescheide – unserer Klienten elektronisch zuzugreifen. Überdies müssen seit der Veranlagung 2003 zahlreiche Steuererklärungen auf elektronischem Wege – eben über FinanzOnline – eingereicht werden. Die jüngste Erweiterung des Systems gestattet nun auch die Übermittlung einer korrigierten Umsatzsteuervoranmeldung auf elektronischem Weg. Der Vorgang ist identisch zur erstmaligen Übermittlung einer UVA für die entsprechende Periode. Eingabe- und Antragsmöglichkeiten über FA-Online Weiters steht mittlerweile eine große Anzahl von Eingabe- und Antragsmöglichkeiten über FinanzOnline zur Verfügung, die wir Ihnen im folgenden kurz vorstellen möchten. Die einzelnen Punkte sind ebenso wie die Menüpositionen in FinanzOnline bezeichnet.
- Grunddaten – Bekanntgabe einer Änderung Ihrer Adresse, Bankverbindung etc.
- UID-Bestätigung – Überprüfung der Gültigkeit einer UID Ihrer Geschäftspartner
- Rückzahlung – Beantragung der Rückzahlung eines Guthabens auf Ihrem FA-Konto
- Buchung SB – Bekanntgabe von Lohnabgaben etc. falls Sie mit einem Guthaben verrechnet werden sollen
- Zahlungserleichterung – Stellung von Ratenansuchen via FinanzOnline
- Sonstige Anträge – zahlreiche spezielle Detailanbringen laut aktueller Liste
Tippfehler im elektronischen System unmöglich Ihre Vorteile bei der Nutzung dieser Möglichkeiten sind vielfältig. Zunächst ersparen Sie sich das Verfassen eines formell korrekten Briefes – FinanzOnline sorgt dafür, dass alle nötigen Bestandteile in Ihren Eingaben enthalten sind. Der Weg zur Post für einen eingeschriebenen Brief und die dabei anfallenden Kosten entfallen ebenfalls. Ihre Eingabe langt schneller beim Finanzamt ein und wird überdies mit Sicherheit gleich dem zuständigen Beamten zugeleitet – denn Tippfehler bei der Steuernummer oder ähnliches sind im elektronischen System unmöglich. Sie können sich weiters jederzeit über den Stand Ihrer Finanzamtsangelegenheiten auf dem laufenden halten. Die Abfragemöglichkeiten Ihres Steuerkontos sowie Ihres Steueraktes beantworten viele Fragen im Nu, deren Klärung früher langwierige Telefonate erfordert hat. Denken Sie aber daran, dass die elektronische Übermittlung von Anträgen eine kompetente Beratung nicht ersetzen kann. Was Sie im einzelnen beantragen, sollten Sie also zuvor mit uns abstimmen.