Die Frage nach der richtigen Vorgangsweise im Stadium der akuten Insolvenz des Geschäftspartners kommt aber oft zu spät, um den Schaden noch einigermaßen begrenzen zu können. Ist der Geschäftspartner bereits in Konkurs oder unterbreitet er einen Ausgleichsvorschlag, so gilt es in der Regel abzuwägen, ob man mit Zustimmung zum Ausgleichsvorschlag oder im Falle einer Zerschlagung des Unternehmens eine höhere Quote lukrieren kann. Vorbeugung Eine entscheidende Senkung des Ausfallsrisikos von Forderungen erreichen Sie durch restriktive Zahlungsbedingungen und die Überprüfung der Zuverlässigkeit und Finanzstärke Ihrer Geschäftspartner. Bedenken Sie, dass die jährliche Insolvenzquote bei knapp 2% liegt. Die vermutete Dunkelziffer potentiell insolventer Unternehmen liegt aber bei etwa 20.000. Man kann davon ausgehen, dass in den nächsten fünf Jahren eine Bereinigung stattfinden und die Insolvenzstatistik emporschnellen wird. Akonto- und Teilzahlungen Versuchen Sie daher die betrieblichen Kapazitäten so ausrichten, dass Sie nicht genötigt sind, jeden Auftrag anzunehmen. Akontozahlung bei Auftragsannahme sollten nicht zu gering bemessen sein, bei Produktionsaufträgen und längerfristigen Dienstleistungen sollten Sie Teilzahlungen einkalkulieren. Der Forderung eines potenziellen Kunden nach längeren Zahlungszielen sollten Sie nur im Ausnahmefall und nach gewissenhafter Prüfung der Bonität (etwa durch. Auskünfte bei Kreditschutzverbänden und Ratingagenturen) entsprechen. Dies gilt insbesondere bei Aufträgen größeren Volumens, deren Ausfall den Bestand des eigenen Unternehmens gefährden könnte. Forderungsausfälle sind zwar selten Alleinauslöser für Unternehmenskrisen, kommen aber häufig verschärfend hinzu. Früherkennung Eine Verlängerung des Zahlungsrhythmusses ist ein treffsicheres Kennzeichen liquiditätsgeplagter Unternehmen. Der Verzicht auf Ausnutzung von Skonto, der Übergang auf Wechselzahlungen, Prolongationswünsche und Veränderung von Umfang und Rhythmus der Bestellungen oder außergewöhnliche Vermögensdispositionen sind Auffälligkeiten, auf die man den Geschäftspartner mit dem nötigen Feingefühl aber dennoch umgehend ansprechen sollte. Widerwillige Auskünfte Sollten widerwillig geäußerte, oftmals widersprüchliche Ausflüchte Ihre Bedenken zu zerstreuen versuchen, sollten Sie sofort Maßnahmen ergreifen. Gehen Sie auf keine neuen Verbindlichkeiten ein, stellen Sie lieber auf Barzahlung um. Ansonsten sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit gut beraten, auf das Geschäft zu verzichten. Um die alten Verbindlichkeiten dann noch hereinzubringen zählt jeder Tag. Ist nämlich noch kein Insolvenzverfahren eröffnet, so gilt das „Recht des Schnelleren“.