Wenn Sie damit rechnen, dass der Kurs dieser Währung bald wieder steigt, können Sie in einen Schillingkredit (oder Eurokredit) wechseln, um die Kursgewinne zu realisieren. Wenn Sie etwa einen Fremdwährungskredit in Yen aufgenommen haben, und diesen infolge günstiger Kursentwicklung in einen Schillingkredit konvertieren, so wird dadurch Ihre Schuld bei der Bank reduziert. Wechsel in Schilling- oder Eurokredit Erfolgt die Konvertierung des Fremdwährungsdarlehens in ein Darlehen in Schilling (oder Euro) innerhalb eines Jahres, so führt dies zu steuerpflichtigen Einkünften. Dadurch, dass Sie Ihre Schuld bei der Bank reduziert haben, ist Ihnen ja ein Vermögensvorteil entstanden, an dem der Finanzminister mitnaschen möchte. Die Differenz der unterschiedlichen Tilgungsbeträge der Darlehen ist zu versteuern. Wechsel in Dollar oder Franken Sollten Sie jedoch vom Yen nicht in einen Schilling- oder Eurokredit wechseln, sondern in eine Währung, die nicht an den Euro gebunden ist (etwa Dollar oder Schweizer Franken) können Sie der Steuerpflicht entgehen. Nur wenn Sie in einen Schilling- oder Eurokredit wechseln, kann Ihnen der Fiskus ans Börsel greifen. Auch bloße Kursveränderungen in Zusammenhang mit einem Fremdwährungsdarlehen führen noch nicht zur Steuerpflicht.