Genossenschaften müssen auf Euro umstellen

Das Gesetz fordert, dass Genossenschaften bis spätestens 31. Dezember 2002 auf die Euro-Vorschriften umstellen müssen. Dabei werden die Geschäftsanteile mit dem bekannten Umrechnungskurs (1 € = 13,7603 S) umgerechnet. Der ermittelte Betrag wird auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. Wesentlich ist, dass jeder einzelne Geschäftsanteil umzurechnen ist und nicht das gesamte Nominale. Würde man etwa eine Genossenschaft mit 100 Geschäftsanteilen zu je S 100,- auf Basis der einzelnen Geschäftsanteile umrechnen und eine Rundung durchführen, so ergäbe das gegenüber der Berechnung auf Basis des gesamten Geschäftsanteilekapitals eine Differenz von € 0,27. Auf den ersten Blick scheint das zwar unwesentlich zu sein, in größerem Rahmen könnte dies jedoch durchaus kleinere Kapitalverschiebungen zur Folge haben, insbesondere wenn strittig ist, wem nun der „gebrochene“ Geschäftsanteil zugerechnet werden soll. Erhöhung der Geschäftsanteile Damit die Erreichung eines auf Cent lautenden Betrages erreicht werden kann – oder damit man den Geschäftsanteil auf volle Eurobeträge runden kann – erleichtert das Gesetz die Erhöhung oder auch die Herabsetzung der Geschäftsanteile. Für die Erhöhung sind sowohl die freien Rücklagen, der Bilanzgewinn wie auch Bareinzahlungen als Bedeckung möglich, bei der Herabsetzung auf volle Eurobeträge wird entweder der freigewordene Betrag in eine gebundene Kapitalrücklage eingestellt oder sofort an die Genossenschafter ausbezahlt. Das Gesetz bestimmt auch, dass die Rechte der Genossenschafter im Verhältnis zueinander keine Änderung erfahren dürfen. Befreiung von Gerichtsgebühren Sämtliche Beschlüsse im Zusammenhang mit der Umstellung auf Euro erfordern nur die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Allfällige in Satzung oder anderen gesetzlichen Bestimmungen verankerte erhöhte Quoten finden keine Anwendung. Neben den üblichen Anpassungen von Schillingbeträgen auf Euro (so wird etwa der Mindestbetrag für einen Geschäftsanteil von S 10,- auf € 1,- angepasst), regelt das Gesetz die Befreiung von Gerichtsgebühren sowie die Verpflichtung des Vorstandes, bei bestehenden Genossenschaften bei der nächsten Anmeldung zum Firmenbuch die erforderlichen Angaben betreffend die Höhe des Geschäftsanteiles sowie des Haftungsbetrages anzupassen. Gerne geben wir Ihnen weitere Details zur Euro-Umstellung.