GmbH-Einbringung nach dem 31.1.2006

Betroffen sind davon in erster Linie mittelständische Unternehmen (Einzelunternehmen oder Personengesellschaften), die in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft wechseln wollen, um in den Genuss des seit 1.1.2005 geltenden reduzierten Körperschaftsteuersatzes von 25% oder auch zu anderen Rechtsformvorteilen der GmbH zu kommen. Die Vor- und Nachteile einer Einbringung vor und nach dem 31.1. 2006 sind: Einbringung bis 31. Jänner 2006

  • Unbare Entnahme max. 75% des Verkehrswertes
  • Auszahlung der baren und unbaren Entnahme steuerfrei
  • Fremdfinanzierte bare Entnahme möglich
  • Fremdkapitalzinsen zur Finanzierung barer und unbarer Entnahmen sind abzugsfähig

bei Einbringung ab 1. Februar 2006

  • Unbare Entnahme max. 50% des Verkehrswertes
  • Auszahlung der baren und unbaren Entnahme steuerpflichtig, sofern negativer Buchwert entsteht
  • Fremdfinanzierte bare Entnahme ausgeschlossen
  • Fremdkapitalzinsen zur Finanzierung barer und unbarer Entnahmen bleiben abzugsfähig

In beiden Fällen erfolgt die Besteuerung mit 25% Körperschaftsteuer für laufende Gewinne der GmbH. 25% Kapitalertragsteuer werden für Gewinnausschüttungen der GmbH an ihre Gesellschafter (natürliche Personen) eingehoben. Die GmbH ist auch nach diesen deutlichen steuerlichen Abstrichen noch eine sinnvolle Alternative zum Einzelunternehmen und zur Personengesellschaft. Folgende Aspekte sind dabei relevant:

  • Haftungsbeschränkung gegenüber Kunden und Lieferanten. In der Praxis einer Familien-GmbH kommt eine Haftungsbeschränkung gegenüber Banken meist nicht zum Tragen, da diese zusätzlich zum GmbH-Vermögen eine persönliche Haftung des Gesellschafters oder Geschäftsführers für Bankverbindlichkeiten verlangen.
  • 25% Körperschaftsteuer: Gilt unverändert seit 1.1.2005. Eine Ausschüttung an die Gesellschafter wird zusätzlich mit 25% Kapitalertragsteuer belastet. Die Gesamtsteuerbelastung bei Vollausschüttung beträgt daher nach wie vor 43,75%, was GmbH ab rund € 140.000 steuerpflichtigen Jahresgewinn im Vergleich zu den Möglichkeiten eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft steuerlich attraktiv macht. In besonderen Fällen kann eine GmbH aber auch bei weit niedrigeren Gewinnen steuerlich vorteilhaft sein.
  • Betriebswirtschaftliche Überlegungen des Marktauftritts, der Finanzierung und der Führungs- und Gesellschafterstrukturen.

Es gibt aber auch steuerbegünstigte Alternativen zur GmbH-Einbringung für Klein- und Mittelbetriebe, die verstärkt durch Einzelunternehmen und Personengesellschaften genutzt werden sollten. Gerne informieren wir Sie dazu in einem persönlichen Gespräch.