Warum betrifft das Ihr Unternehmen? Nach der geplanten Regelung („Basel II“) richtet sich die Eigenkapitalausstattung der Banken nicht mehr nach einer allgemeinen Kategorisierung, sondern nach der Bonität eines jeden einzelnen Schuldners. Aus diesem Grund wird sich in Zukunft jedes Unternehmen – egal ob Alt- oder Neukunde – einer fundierten Risikoanalyse unterziehen müssen. Die ist aber nur möglich, wenn sich die Banken intensiver als bisher mit ihren Kunden befassen, und setzt zum anderen vermehrte Bereitschaft zur Offenlegung von Unternehmensinformationen von Seiten der Kreditnehmer voraus. Neben der Analyse der Daten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird der Erstellung einer fundierten Erfolgsplanrechnung mit integriertem Investitions- und Liquiditätsplan eine zentrale Stellung für die Kreditvergabe zukommen. Negative Auswirkungen auf Klein und Mittelbetriebe? Vor allem für Klein-, und Mittelbetrieben können diese Änderungen große Auswirkungen haben. In der Vergangenheit wurden nämlich von den Banken häufig für gute Kreditnehmer zu hohe und für schlechte Kreditnehmer zu niedrige Zinsen verrechnet. Damit ist dann Schluss. Durch eine risikoadäquate Kalkulation der Kredite soll es zu einem fairen Zinssatz kommen. Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass gerade die stark fremdfinanzierten Klein- und Mittelbetriebe unter die Räder kommen. Vor allem bei Betrieben, die der finanzierenden Bank keinen transparenten Überblick über ihre Risikosituation geben können, wird es zu empfindlichen Erhöhungen der Kreditzinsen kommen. Dies kann bei einigen Unternehmen die Existenz betrohen. Die neuen Auflagen werden daher die Beziehung Unternehmen – Steuerberater – Bank noch weiter vertiefen.