Investitionszuwachsprämie auch für neu gegründete Leasingunternehmen

Die Investitionszuwachsprämie wurde als befristete Maßnahme zur Förderung von Investitionen österreichischer Unternehmen eingeführt. Der Staat fördert in den Jahren 2002, 2003 und 2004 zusätzliche Anschaffungen von neuen Wirtschaftsgütern, die über dem Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre liegen, mit einer 10%igen Prämie. Da die Inanspruchnahme der Prämie dem Finanzminister aber rund € 600 Mio. anstelle der ursprünglich prognostizierten € 100 Mio. kosten wird, prüfen die Finanzbehörden im Auftrag des Finanzministers die geltend gemachten Prämien, da in vielen Fällen Missbrauch unterstellt wird. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder geht hingegen davon aus, dass die Mehrheit der Prämien zu Recht in Anspruch genommen wurde und daher nicht mit größeren Rückzahlungen zu rechen sein wird. Das Gesetz ist generell sehr weit gefasst und die einschränkenden Ansichten der Finanzbehörde finden im Gesetz oft keine Deckung. UFS gibt Steuerpflichtigem Recht So passierte es auch in der jüngsten Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) zu diesem Thema. Die von der Finanzbehörde vorgenommene Einschränkung, wonach neu gegründete Unternehmen grundsätzlich – im Bereich der Leasingwirtschaft generell – von der Investitionszuwachsprämie ausgeschlossen sind, findet im Gesetz nach Ansicht des UFS nämlich keine Deckung. Was sollen betroffene Klienten nun tun? Sollten die Finanzprüfer bei Ihnen eine geltend gemachte Prämie in diesem Zusammenhang anzweifeln, ist es sehr wichtig im offenen Verfahren zu bleiben. Es kann nämlich davon ausgegangen werden, dass der obige Sachverhalt bald auch durch den Verfassungsgerichtshof zu entscheiden sein wird und die Chancen stehen gut, dass sich dieser der UFS-Entscheidung anschließt. Sie sollten sich in diesem Falle also unbedingt mit uns verständigen.