Voraussetzung für die Anwendung der Gruppenbesteuerung ist im einfachsten Fall eine Unternehmensgruppe aus mindestens zwei Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG), wobei eine Beteiligung der Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft von mehr als 50% erforderlich ist. Diese finanzielle Eingliederung muss bereits ab Beginn des Geschäftsjahres jeder in die Gruppe einzubeziehenden Gesellschaft vorliegen. Ist beispielsweise das Wirtschaftsjahr gleich dem Kalenderjahr, so muss für eine pünktliche Anwendung der Gruppenbesteuerung diese finanzielle Voraussetzung bereits zum 1.1.2005 erfüllt sein. Bis zu 9 Monate rückwirkend Sofern die Eingliederung derzeit noch nicht vorliegt und auch bis Ende des Jahres 2004 (etwa über einen Erwerb oder eine Einlage der Anteile an der Tochtergesellschaft) nicht möglich war, kann durch eine Umgründung auf den 31.12.2004 die finanzielle Eingliederung auch bis zu 9 Monate rückwirkend hergestellt werden. In diesem Fall sind die entsprechenden Umgründungverträge bis spätestens 30.9.2005 abzuschließen. Für Fragen zur Herstellung der finanziellen Eingliederung und weiteren Details zur Gruppenbesteuerung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.