Wieder einmal liegt eine unliebsame Finanzbestimmung dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) zur Entscheidung vor. Diesmal steht der Ausschluss des Vorsteuerabzuges bei bestimmten Kleinbussen für die Finanz auf dem Spiel. Folgt der EUGH nämlich der Empfehlung des Generalanwalts, so wäre der Vorsteuerabzug für Kleinbusse, für die er durch eine Verordnung 1996 ausgeschlossen wurde, wieder zulässig Finte der Finanz 1996 hatte der Finanzminister nämlich verordnet, dass der Vorsteuerabzug für Kleinbusse, der zuvor zulässig war, für eine Reihe von Fahrzeugen ausgeschlossen wird. Durch die Verordnung wurden die Kriterien für Kleinbusse so eng gefasst, dass bestimmte Fahrzeuge nicht mehr unter diese Rubrik fielen und die Finanz die Umsatzsteuer einheimsen konnte. Diese windige Finte traf aber nicht den Geschmack des Generalanwalts in Luxemburg. Nach dessen Ansicht ist es nämlich einem Mitgliedstaat nicht erlaubt, nach dem Inkrafttreten der entsprechenden EU-Richtlinie den Vorsteuerabzug auszuschließen, wenn dieser zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie noch zulässig war. Österreich hätte den Vorsteuerabzug für bestimmte Kleinbusse, der ja zum Zeitpunkt des Beitritts zur EU am 1.1.1995 zulässig war, nicht durch Verordnung einschränken dürfen. Die Entscheidung des EUGH werden wir also mit Spannung abwarten!