KMU-Unternehmensnachfolge: Finanzierung und Förderung

Vermögens- und Schuldenstrategie für den Übergeber

  • Persönliche Haftung: Klärung, ob bisher bestehende persönliche Haftungen, Bürgschaften und Ähnliches weitergeführt werden bzw. wie eine Entflechtung im Zuge der Übergabe durchgeführt werden kann.
  • Sicherheiten: Überlegung, wie bisherige Sicherheiten aus dem Privatvermögen des Übergebers bzw. seines Ehegatten (Liegenschaften, Sparbücher, etc.) aus dem Unternehmensbereich herausgelöst werden können.
  • Welches Vermögen übergeben: Festlegung, welche Vermögenswerte unter Beachtung steuerlicher und rechtlicher Möglichkeiten nicht mit übergeben werden sollen oder können.

Investitions- und Finanzierungsstrategie für den Übernehmer

  • Vermögens- und Schuldenstatus: Aufstellung eines Vermögens- und Schuldenstatus einschließlich Kreditrahmen und aller geleisteten Sicherheiten. Die bestehende Finanzierungsstruktur ist kritisch zu prüfen und erforderlichenfalls zu verändern: (z.B. Abstattungs- vs. Betriebsmittelkredite, Kreditrahmenerhöhungen bzw. Verlängerung von Krediten, etc.)
  • Investitions- und Finanzplan für die nächsten 3 Jahre erstellen.
  • Neue Finanzierungslasten: Beachtung aller im Zuge einer Übergabe neu entstehenden Finanzierungsbelastungen, wie Abfindung weichender Erben, Mietzahlungen für nun vom Übergeber angemietete betriebliche Liegenschaften, Kaufpreiszahlung.
  • Modernisierung: Einbeziehen von notwendigen Erneuerungs- und Erweiterungsinvestitionen samt Finanzbedarf.
  • Lebensunterhalt: Finanzierung des laufenden Lebensunterhalts der Familie sichern.
  • KMU-Förderungen: Förderungen für Neustrukturierung, Modernisierung, etc. nutzen. Näheres unter www.awsg.at

Rechnungswesen als Entscheidungsinstrument

Organisieren Sie Ihr Rechnungswesen so, dass eine monatliche, zeitgerechte Information über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sichergestellt ist. Monatliche Soll-Ist-Vergleiche können Sie automatisch aus dem Rechnungswesen erstellen. Stellen Sie sicher, dass alle Geschäftsfälle zeitgerecht in die Buchhaltung Eingang finden. Als Übernehmer sollten als eine der ersten Maßnahmen diesen Bereich – für den Sie persönlich haften – im Detail durchsehen und eine professionelle Aktualisierung mit uns als Steuerberater vornehmen.“