Dadurch wird erreicht, dass Gewinne, die erst bei Fertigstellung oder Verwertung des künstlerischen Werkes anfallen, jenen Jahren zugerechnet werden, in denen am Kunstwerk gearbeitet wurde, und in denen oft keine entsprechenden Einkünfte zugeflossen sind. Die mit hoher Steuerprogression (bis zu 50%) belasteten Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit werden so auf drei Jahre mit niedriger Progression verteilt.
Als Künstler gelten etwa Maler, Bildhauer, Musiker, Schauspieler oder Schriftssteller. Schriftstellerische Tätigkeit liegt vor, wenn die Texte in Büchern, Zeitungen, Zeitschriften oder anderen publizistischen Medien (z.B. TV, Hörfunk, Film) unter dem Namen des Schriftstellers veröffentlicht werden.
Beispiel Schriftsteller
Die Steuererklärungen für 2003 und 2004 weisen aufgrund von ausgiebigen Recherchen und Studienreisen Verluste aus. Mit Erscheinen des Buches im Jahr 2005 kann der Schriftsteller einen hohen steuerpflichtigen Gewinn verbuchen. Stellt er einen Antrag auf Verteilung der Einkünfte, hat er nur ein Drittel seiner Einkünfte im Jahr 2005 zu versteuern, die beiden anderen Drittel werden den beiden Vorjahren zugerechnet, wodurch sie mit den Vorjahresverlusten verrechnet werden können.
Achtung: Möglicherweise können durch die Rückverlagerung der Gewinne durch die Finanz in Rechnung gestellte Anspruchszinsen entstehen. Das passiert dann, wenn in den Vorjahren durch den Gewinnrücktrag ein steuerpflichtiges Einkommen entsteht. In der Regel wird aber trotzdem der Vorteil der Steuerersparnis im Gewinnjahr überwiegen.