Zu einem Leasingvertrag gehören gewöhnlich drei Partner: Lieferant A, Leasinggeber B und Leasingnehmer C. Lieferant A verkauft das vom Leasingnehmer C ausgesuchte Investitionsgut an den Leasinggeber B. Der Leasinggeber B überlässt seinem Kunden, dem Leasingnehmer C für eine bestimmte Zeit dieses Anlagegut zum freien Gebrauch und erhält dafür monatliche Ratenzahlungen. Eine Ausnahme ist jedoch das „Hersteller-Leasing“, das vor allem dann angewendet wird, wenn es um beweglichen Anlagegüter geht. Hier ist der Leasinggeber gleichzeitig der Hersteller. Kennzeichnend für das Leasinggeschäft ist, dass der Leasinggeber von der Haftung für Beschädigung und den Ausfall des Leasinggutes befreit ist und weder Reparaturen ausführen noch vorbeugende Instandhaltungen vornehmen muss. Operate-Leasing und Finanzierungs-Leasing Nach der Vertragsdauer unterscheidet man zwischen Operate-Leasing und Finanzierungs-Leasing. Beim Operate-Leasing wird der Gegenstand auf kurze Zeit gemietet ohne später ins Eigentum des Mieters über zu gehen. Diese Form des Leasings ist kaum von „normalen“ Mietverträgen zu unterscheiden. Beim Finanzierungs-Leasing dagegen wird das Leasinggut für längere Zeit dem Leasingnehmer zur Verfügung gestellt, welcher am Ende der Vertragsdauer das Eigentum am Leasinggut erwerben kann. Bilanzierung des Leasingobjekts Die handelsrechtliche Bilanzierung des Leasingobjekts erfolgt nach den Leasingerlässen der Finanzverwaltung. Danach wird das Leasinggut meist dem Leasinggeber zugerechnet. Dies ist etwa beim Operate-Leasing der Fall. Wenn die Grundmietzeit und die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer annähernd übereinstimmen oder das Leasinggut speziell auf die individuellen Bedürfnisse des Leasingnehmers zugeschnitten ist und nach Ablauf der Vertragsdauer nur bei diesem sinnvoll verwendet werden kann, dann wird das Leasinggut in die Bilanz des Leasingnehmers aufgenommen. Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten Aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten zwischen Leasingnehmer und –geber ist Leasing eine sehr flexible Finanzierungsform. So können bestehende Verträge jederzeit an geänderte Anforderungen während der Laufzeit angepasst werden. Auch der zeitliche Anfall der Leasingraten kann auf die individuellen Bedürfnisse des Leasingnehmers abgestimmt werden. Der Vorteil des Leasings besteht auch darin, dass die Leasingraten oft aus den Erträgen des Objektes oder durch Kosteneinsparungen gedeckt werden können.