Das Modell der Kombilohnförderung gibt es erst seit Februar 2006. Es ist eine Förderung des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Der Kombilohn soll ein Anreiz für Langzeitarbeitslose sein, einen Job anzunehmen. Arbeitgeber erhalten eine Förderung, wenn sie schwer vermittelbare Personen beschäftigen. Gefördert werden Jugendliche unter 25 Jahren und Personen über 45 Jahren, die bereits länger als 12 Monate arbeitslos gemeldet sind. Das Arbeitsmarktservice (AMS) zahlt zusätzlich zum Arbeitsentgelt 50 % des vorigen Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe weiter. Die maximale Höchstgrenze von Bruttoentgelt und Förderung beträgt zusammengerechnet € 1.000. Die Kombilohnbeihilfe wird aber nur 12 Mal pro Jahr ausbezahlt. Höhe der Kombilohnbeihilfe für Arbeitgeber Bei einer Teilzeitarbeit unter 20 Stunden pro Woche beträgt die AMS-Förderung 11,7 % vom 1,5fachen Bruttobezug. Bei einer Beschäftigung einer besonders schwer integrierbaren Person von 20 Stunden oder mehr erhält der Arbeitgeber sogar eine AMS-Förderung von 11,7 % bis 66,7 % vom 1,5fachen Bruttobezug. Wenn Sie eine langzeitarbeitslose Person zumindest 20 Stunden pro Woche beschäftigen, kann der Fördersatz zwischen AMS und Arbeitgeber vereinbart werden und bis zu 66,7 % des 1,5fachen Bruttoentgelts betragen. Um diesen „Verhandlungsspielraum“ optimal zu nutzen, sollten gegenüber dem AMS gute Argumente vorgebracht werden – etwa eine lange Einschulung oder die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Die Förderung muss vor Beschäftigungsbeginn beantragt werden. Setzen Sie sich in jedem Fall mit dem AMS-Betreuer Ihres zukünftigen Mitarbeiters in Verbindung, der Ihnen dann genaue Auskunft über die Fördermöglichkeiten geben kann.