Neue Werte in der Sozialversicherung

1. Unselbständig Tätige – Versicherung nach ASVG Höchstbeitragsgrundlage/Monat € 3.630 Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen € 7.260 Geringfügigkeitsgrenze € 323,46 Die Krankenversicherungsbeiträge wurden um 0.1% erhöht! Die Beitragssätze für einzelne Mitarbeitergruppen finden Sie auf der Website. 2. Selbständig Tätige – Versicherung nach GSVG Höchstbeitragsgrundlage pro Monat/Jahr € 4.235/€ 50.820 Beitragssatz / Krankenversicherung 9,1% (inkl. Zusatzbeitrag) Beitragssatz / Pensionsversicherung 15% Beitrag zur Unfallversicherung pro Monat € 7,09 Kammermitglieder: Mindestbeitragsgrundlage pro Monat € 576,87 (KV); € 1.121,64 (PV) Mindestbeitragsgrundlage/Neugründer pro Monat € 537,78 Neue Selbständige Kleine Versicherungsgrenze pro Monat / Jahr € 323,46 / € 3.881,52 Große Versicherungsgrenze pro Monat / Jahr € 537,75 / € 6.453 Ab 1.1.2005 wird nicht mehr zwischen vorläufiger und endgültiger Bemessungsgrundlage unterschieden. Das bedeutet, dass die Mindestbeitragsgrundlage oder die Beitragsgrundlage nach einem vorliegenden Einkommensteuerbescheid des drittvorangegangenen Jahres nicht mehr um 9,3% erhöht wird, um die vorläufige Beitragsgrundlage zu ermitteln. Die Unfallversicherung wird monatlich bemessen. Es erfolgt daher erstmalig eine Aliquotierung, wenn nicht für das gesamte Beitragsjahr eine Sozialversicherungspflicht besteht. Weiterhin gilt, dass die Krankenversicherungsbeiträge von Wirtschaftskammermitgliedern, die Neugründer sind, in den ersten beiden Kalenderjahren nicht nachbemessen werden. Es bleibt in diesem Fall bei der Beitragsgrundlage von € 537,78 unabhängig von den tatsächlichen Einkünften in dem entsprechenden Kalenderjahr. 3. Land- und Forstwirte – Versicherung nach BSVG – Betriebsführer Höchstbeitragsgrundlage pro Monat/Jahr € 4.235/€ 50.820 Mindestbeitragsgrundlage pro Monat € 596,90 Beitragssatz /Krankenversicherung 7,9 % Beitragssatz /Pensionsversicherung 14,5 % Beitragssatz /Unfallversicherung 1,9 % Näheres finden Sie auf der Website. „