Um diese Quote zu erhöhen, wird im Herbst versucht, durch eine Informationskampagne auch noch den restlichen Teil der Steuerpflichtigen von den neuen Möglichkeiten zu überzeugen. Jene Unternehmer, die die Juni-UVA bzw. die UVA für das 2. Quartal 2003 bereits elektronisch übermitteln wollen, es aber aus irgendwelchen Gründen nicht rechtzeitig bis 18. August schaffen, haben noch weitere 2 Wochen Schonfrist. Das heißt, diese UVAs müssen bis spätestens 1. September 2003 elektronisch beim Finanzamt gelandet sein, um mit keinen Konsequenzen rechnen zu müssen. Eine allfällige Umsatzsteuerzahllast ist selbstverständlich fristgerecht (bis 18.8.) zu leisten. Jene Steuerpflichtige, die es jedoch noch immer vorziehen, ihre UVA wie bisher in „Papier-Form“ abzugeben, müssen für die fristgerechte Einreichung den 18. August 2003 ins Auge fassen. Sie werden aber vorläufig für diese Form der Abgabe nicht bestraft, da die Finanzämter angewiesen wurden, in diesem Fall von der Festsetzung einer Zwangsstrafe abzusehen. Anmeldung zu FinanzOnline auch durch Prokuristen möglich Grundsätzlich kann der Unternehmer oder Geschäftsführer sein Unternehmen nur selbst zu FinanzOnline anmelden. Zusätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Anmeldung auch Bevollmächtigte – wie etwa wir als Steuerberater – durchführen. Für die Anmeldung durch den Steuerberater gibt es eine vereinfachte Vorgangsweise, die bis Ende April 2004 befristet ist. Diese vereinfachte Vorgangsweise hat die Finanzverwaltung nun auch für Prokuristen zugelassen. Will ein Prokurist sein Unternehmen für FinanzOnline anmelden, so ist wie folgt vorzugehen:
- Der Unternehmer oder Geschäftsführer füllt das Anmeldeformular aus und unterschreibt es.
- Der Unternehmer oder Geschäftsführer stellt eine Spezialvollmacht auf seinen Prokuristen aus, damit dieser die Anmeldung durchführen kann. Die Vereinfachung besteht nun darin, dass die Unterschrift auf der Vollmacht nicht beglaubigt sein muss (bis Ende April 2004 befristet).
- Prokurist nimmt die Anmeldung bei irgendeinem Finanzamt vor. Er benötigt dazu folgende Unterlagen: Anmeldeformular, Spezialvollmacht, aktuellen Firmenbuchauszug und amtlichen Lichtbildausweis.
Das Finanzamt schickt die Zugangskennungen sodann mittels RSa-Brief an den Unternehmer; händigt sie also nicht direkt dem Prokuristen aus. Sollen die Zugangsdaten jedoch an den Prokuristen direkt übergeben werden, muss dieser Wunsch in der Vollmacht vermerkt werden. Zusätzlich muss die Unterschrift auf dieser Vollmacht beglaubigt sein. Die vereinfachte Vorgangsweise geht dadurch wieder verloren.