Neuerungen bei der Energiebesteuerung

  1. Mit 1.1.2004 wurde eine Kohleabgabe neu eingeführt. Die Kohleabgabe beträgt € 0,05 je Kilogramm Kohle.
  2. Die Erdgasabgabe wurde mit 1.1.2004 auf € 0,066 je m³ erhöht (bisher € 0,0436 je m³).
  3. Das Energieabgabenvergütungsgesetz wurde um die neue Kohleabgabe ergänzt und unbefristet in Kraft gesetzt.

Die Energieabgabenvergütung steht allen Betrieben mit der Maßgabe zu, dass nur der 0,35% des Nettproduktionswertes übersteigende Betrag an Energieabgaben vergütet wird. Sie steht auch Dienstleistungsbetrieben zu.