Neuerungen zur Lohnsteuer

  • Kosten, die bei der Benützung des Internets entstehen, können auf die berufliche und die private Sphäre aufgeteilt werden. Als berufliche Kosten sind eine anteilige Providergebühr sowie die anteiligen Online –Gebühren steuerlich absetzbar. Auch die anteiligen Kosten für Pauschalabrechnungen wie etwa eine „Paketlösung“ für den Internetzugang und die anteilige Telefongebühr sind abzugsfähig.
  • Das Hausbesorgergesetz ist mit 1. Juli 2000 ersatzlos gestrichen worden. Hausbesorger, für die dieses Gesetz noch gilt, können ihre Werbungskosten weiterhin über einen Pauschalbetrag geltend machen. Neue Hausbesorger hingegen, die nicht mehr unter das „alte Hausbesorgergesetz“ fallen, können dieses Pauschale nicht mehr in Anspruch nehmen. Sie müssen ihre Aufwendungen genau nachweisen.
  • Gemeinderäte können die Individualpauschalierung nur mehr für das Jahr 2000, aber nicht mehr für die Folgejahre in Anspruch nehmen.
  • Für Personenversicherungen können keine Sonderausgaben mehr geltend gemacht werden, wenn sich die Person des Versicherungsnehmers ändert. Das gilt allerdings nicht bei Ehegatten. Ferner sind Begräbniskosten nur mehr dann als Sonderausgaben absetzbar, wenn sie nicht vom Nachlass gedeckt sind.
  • Die Verdienstgrenze für Studierende hinsichtlich der Familienbeihilfe ist auf S 120.000,- angehoben worden. Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnorts können weiterhin als außergewöhnliche Belastung durch Abzug eines monatlichen Pauschalbetrages von S 1.500,- steuerlich berücksichtigt werden. Dieser Freibetrag steht aber nicht zu, wenn der Student eine Ausbildungsmöglichkeit vor Ort hat, diese aber aus subjektiven Gründen nicht nutzt.