Persönliche Haftung des Geschäftsführers
Bei einer GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen der Geschäftsführer persönlich zur Haftung für die Abgabenschulden der GmbH herangezogen werden.
Bei einer GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen der Geschäftsführer persönlich zur Haftung für die Abgabenschulden der GmbH herangezogen werden.
Vom Finanzministerium wurden zur Klarstellung von fraglichen Punkten aktualisierte Antworten zum Verlustersatz veröffentlicht.
Der NPO-Fonds zur Unterstützung von Non-Profit-Organisationen wurde verlängert und kann nun auch für das erste Halbjahr 2021 beantragt werden.
Beim Verkauf von Grundstücken durch gemeinnützige Vereine unterliegt der Veräußerungsgewinn auch dann der ImmoEst, wenn der Veräußerungserlös aus den Grundstüc...
Alle Betriebe, somit auch Ärzte, müssen seit 2016 ab einem Jahresumsatz von € 15.000 je Betrieb und, wenn die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500 im Jahr übers...
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat erstmals die Voraussetzungen der Befreiungsbestimmung für die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) bei Tauschvorgängen von Gr...
Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Organen der EU verhängt werden, sind steuerlich nicht abzugsfähig. Dagegen sind Schadensersa...
Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer wurde zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingerichtet. Es beinhaltet Daten über die wirts...