PC, Telefon und Internet in der Arbeitnehmerveranlagung

Wenn Sie zu Hause einen PC beruflich verwenden, dann können Sie dessen Anschaffungskosten ab dem Jahr der Anschaffung unter Zugrundelegung einer 3-jährigen Nutzungsdauer als Werbungskosten absetzen. Betragen die Anschaffungskosten maximal € 400, so können die Anschaffungskosten im Jahr der Bezahlung sogar zur Gänze abgesetzt werden. Zu beachten ist aber, dass ein Privatanteil von 40% wegzurechnen ist, wenn der PC auch privat verwendet wird. Unter Umständen können Sie aber glaubhaft machen, dass der Privatanteil niedriger ist. Sie können auch Telefonkosten (Handy oder Festnetz) und Internetkosten als Werbungskosten absetzen, soweit Sie beruflich veranlasst sind und nicht vom Arbeitgeber als Auslagenersatz refundiert wurden. Sonderbestimmung zu Internetkosten Die private Nutzung für neu errichtete Breitbandanschlüsse (= ständiger Internetzugang mit mind. 256 kbits/Sekunde gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt) sind zeitlich befristet als Sonderausgabe absetzbar. Die Herstellung des Breitbandanschlusses und die Zahlung müssen nach dem 30.4.2003 und vor dem 1.1.2005 erfolgt sein. Der maximal absetzbare Betrag beträgt bei den Errichtungskosten € 50; die monatlichen Grundentgelte sind bis maximal € 40/Monat absetzbar. Unter Umständen können auch die Kosten des Ehegatten und der Kinder abgesetzt werden. Unser Tipp:Haben Sie zwischen 30.4.2003 und 1.1.2005 erstmals einen Breitbandanschluss installiert, dann sollten Sie die im Jahr 2004 bezahlten Errichtungskosten oder Grundentgelte in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung 2004 oder Einkommensteuererklärung 2004 als Sonderausgaben absetzen.