Klassische Pensionszusage Im Fall der klassischen Pensionszusage müssen Sie die künftige Pensionslast aus eigenen betrieblichen Mitteln tragen. Die Finanz erlaubt Ihnen dabei die Bildung einer gewinnmindernden Pensionsrückstellung, vorausgesetzt die zugesagte Pension beträgt maximal 80% des letzten Aktivbezuges. Um einen Strafzuschlag zu vermeiden, ist zudem eine Wertpapierdeckung von mindestens 50% des letzten steuerlichen Rückstellungsbetrages erforderlich. Pensionskassenmodell Als Alternative können Sie die künftige Pensionslast auf eine Pensionskasse übertragen und dafür laufend (zumeist monatlich) Beiträge an die Pensionskasse zahlen. Meistens sind das Modelle, bei denen nur der laufende Beitrag fixiert ist. Die Höhe der künftigen Pension hängt hingegen vom Veranlagungserfolg der Pensionskasse ab. Die Beiträge sind bei diesen Modellen steuerlich insoweit abzugsfähig, als sie nicht mehr als 10% der Lohn- und Gehaltssumme der pensionsberechtigten Mitarbeiter betragen. Steuerliche Anreize In diesem Rahmen unterliegen die Beiträge – anders als normale Gehaltszahlungen – auch keiner Belastung mit Lohnsteuer, Sozialversicherung oder anderen Lohnnebenkosten. Eben das macht den steuerlichen Reiz von Pensionskassenmodellen aus. Warum also nicht anstelle der nächsten freiwilligen Gehaltserhöhung eine Pensionskassenlösung anbieten ?