PKW-Auslandsleasing – so steuern Sie Ihr Auto steueroptimal

Beim Kauf von PKWs und Kombis gibt es in Österreich auch für Unternehmer keinen Vorsteuerabzug. Wer aber als österreichischer Unternehmer einen PKW oder Kombi etwa in Deutschland least, kann sich die auf der Leasingrate lastende deutsche Umsatzsteuer nach den deutschen Steuervorschriften als Vorsteuer rückerstatten lassen. Um diesen Steuervorteil wieder zunichte zu machen, hebt der österreichische Fiskus in diesen Fällen bereits seit Jahren von den deutschen Leasingraten 20% österreichische Umsatzsteuer ein. Finanz wird nicht aufgeben Nachdem der Europäische Gerichtshof diese Steuer auf ausländische Leasingraten als EU-widrig eingestuft hat, hat die österreichische Finanzverwaltung im Jahr 2003 eine Reparatur dieser Regelung vorgenommen. Auch diese dürfte „daneben gegangen“ sein. Nach einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) ist nämlich die Bestimmung auch nach der Reparatur EU-widrig und darf daher nicht angewendet werden. Damit wird das Auslandsleasing von PKWs und Kombis für österreichische Unternehmer steuerlich wieder interessant. Allerdings ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung diese UFS-Entscheidung vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) anfechten wird. Bis zu dieser allfälligen VwGH-Entscheidung besteht daher weiterhin ein gewisses Risiko. Achtung NoVA Wer glaubt, sich durch eine Anmeldung des in Deutschland geleasten Autos in Deutschland auch die österreichische Normverbrauchsabgabe (NoVA) sparen zu können, sei gewarnt: Wird ein Lenker, der seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, mit einem ausländischen (etwa deutschen) Fahrzeug in Österreich angetroffen, so muss er beweisen, dass sich das Fahrzeug nicht länger als 1 Monat in Österreich befindet oder seinen dauernden Standort im Ausland hat. Also etwa zu einer ausländischen Betriebsstätte des Unternehmens gehört. Andernfalls drohen eine Verwaltungsstrafe wegen Verletzung des Kraftfahrgesetzes sowie ein Verfahren wegen Hinterziehung der NoVA.