PKW-Kauf: Planen und Steuern sparen!

Ein neuer PKW ist maximal bis zu einem Anschaffungswert von S 467.000,- steuerlich absetzbar. Der darüber hinausgehende Teil des Kaufpreises ist steuerlich nicht verwertbar. In diesem Höchstbetrag sind alle Sonderausstattungen wie etwa Klimaanlage, ABS, Airbag und Alufelgen enthalten. Ein serienmäßig eingebautes Autoradio fällt auch unter diesen Betrag. Wird ein Autoradio nachträglich eingebaut, so sind diese Kosten generell steuerlich nicht absetzbar, auch wenn der Gesamtbetrag von S 467.000,- nicht überschritten wird. Von dieser Regel sind nur Autoradios in Dienstkraftfahrzeugen für Mitarbeiter ausgenommen. Navigationssysteme Ein Navigationssystem, das nachträglich eingebaut wurde, fällt jedoch nicht unter die Angemessenheitsgrenze und kann daher über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ist ein Navigationsgerät bereits serienmäßig im PKW eingebaut, so fällt es wieder unter die Angemessenheitsgrenze von S 467.000,-. Beim Kauf eines teuren Autos sollte man also überlegen, ob sich ein nachträglicher Einbau nicht steuerlich rentieren könnte. Unabhängig von der Angemessenheitsgrenze sind aber Sondereinrichtungen, wie Autotelefone, Funkeinrichtungen oder Computer-Fahrtenbücher von der Steuer absetzbar. Gebrauchte PKWs und Leasing Planen Sie einen gebrauchten PKW anzuschaffen, der nicht älter als fünf Jahre ist, so müssen Sie die Anschaffungskosten aliquot kürzen, wenn der ursprüngliche Neuanschaffungspreis mehr als S 467.000,- betragen hat. Nur für PKWs, die bei der Anschaffung bereits älter als fünf Jahre sind, ist für die Angemessenheitsprüfung der neue Anschaffungswert maßgeblich. Es kann sich daher im Einzelfall steuerlich auszahlen, einen Gebrauchtwagen anzuschaffen, der älter als fünf Jahre ist. Ein Umgehen der Angemessenheitsgrenze durch Abschluss eines Leasingvertrages ist nicht möglich, da im Regelfall Leasing steuerrechtlich wie ein Kauf zu behandeln ist und alle oben dargestellten Regeln auch für das Leasing gelten. Bevor Sie ein Firmenauto anschaffen, sollten Sie also mit uns Rücksprache halten, um auch diesen Kauf steueroptimal zu gestalten.