Eine solche Richtlinie sollte folgende Fragen beantworten:
- Wer zahlt die Benzinkosten für die Privatfahrten?
- Sind Fahrten ins Ausland erlaubt?
- Gibt es Obergrenzen für die Privatnutzung?
- Wer ist für die Wartung des Kfz zuständig?
- Wer haftet im Schadensfall?
- Ist die Privatnutzung jederzeit widerrufbar?
- Muss der Dienstnehmer das Kfz bei einer Dienstfreistellung zurückgeben?
Sachbezugsbewertung sehr günstig Im lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bereich ist für die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen ein Sachbezug anzusetzen. Dieser beträgt 1,5% der Anschaffungskosten des Fahrzeugs. Vor allem wenn sich der Dienstnehmer ein eigenes Kraftfahrzeug erspart, ist die Sachbezugsbewertung sehr günstig. Deswegen wird der Dienstwagen auch oft anstatt oder in Verbindung mit einer Gehaltserhöhung angeboten. Wie sonstige Sachbezüge auch ist die mögliche Privatnutzung eines Dienstfahrzeuges bei der Bemessungsgrundlage für die Abfertigung (alt) zu berücksichtigen. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Abfertigung, die steuerlich mit 6% begünstigt ist. Wenn der Dienstnehmer nicht nur eine geringfügige Privatnutzung vornimmt und sich ein eigenes Fahrzeug erspart, kann anstatt des Sachbezugswertes sogar der höhere tatsächliche Marktwert (Wiederbeschaffungskosten) angesetzt werden.