Die spezifischen Standards im Bereich Risikoberichterstattung sind derzeit geprägt durch Initiativen des deutschen Gesetzgebers. Die nun durch das Bilanzrechtsreformgesetz und das Bilanzkontrollgesetz vollzogene Entwicklung bei der Risikoberichterstattung betrifft insbesondere folgende Erweiterungen der Berichterstattung:
- Neben den Risiken der künftigen Entwicklung sind auch die Chancen der künftigen Entwicklung sowie die zugrunde liegenden Annahmen zu berichten.
- Die Risikoberichterstattung beim Einsatz von Finanzinstrumenten ist verpflichtend.
- Die Berichterstattung über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren ist bei großen Kapitalgesellschaften verpflichtend.
Insgesamt lässt sich dadurch eine Entwicklung zu einer in Umfang und Detaillierungsgrad erweiterten zukunftsorientierten Lage- und Risikoberichterstattung erkennen, die den Adressaten einen höheren Informationsgehalt bieten. Dadurch kann eine höhere Qualität sowie ein höherer Standardisierungsgrad der von den Unternehmen offen gelegten Informationen und somit eine Stärkung des Anlegerschutzes erreicht werden.