Bis Ende 2011 können folgende Spendenausgaben steuermindernd geltend gemacht werden:
- Als Betriebsausgabe: je 10% des Vorjahresgewinnes für den Wissenschaftsbereich (Forschung, Uni, Kunst, Museen) einerseits und für den karitativen Bereich andererseits.
- Als Sonderausgabe: 10% der Vorjahres-Gesamteinkünfte für den Wissenschaftsbereich (abzüglich allfälliger Spenden im betrieblichen Bereich) und 10% der Vorjahres-Gesamteinkünfte für den karitativen Bereich (ohne Abzug!).
Beispiel
Gewinn aus Gewerbebetrieb | € 100.000 |
Überschuss aus Vermietung | € 20.000 |
Steuerpflichtige Einkünfte gesamt | € 120.000 |
Mögliche Spenden: | |
10% des Gewinns als Betriebsausgabe für Forschung, Kunst | € 10.000 |
10% der restlichen Einkünfte als Sonderausgabe für Forschung, Kunst | € 2.000 |
10% des Gewinns als Betriebsausgabe für karitative Zwecke | € 10.000 |
10% der Gesamteinkünfte als Sonderausgabe für karitative Zwecke | € 12.000 |
Maximal steuerlich absetzbare Spenden | € 34.000 |
2012 erweiterter Kreis der Begünstigten, aber eingeschränkte Absetzbarkeit
Ab nächstem Jahr wirken sich auch Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger aus dem Bereich Umwelt- und Tierschutz (sofern diese in der entsprechenden Liste des Finanzministeriums eingetragen sind) sowie an Freiwillige Feuerwehren steuerlich aus. Allerdings können nur noch einheitlich 10% des Vorjahresgewinnes als Betriebsausgaben und 10% der Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben (unter Anrechnung jener Spenden, die Betriebsausgaben sind) angesetzt werden. Unter Bezugnahme auf das obige Beispiel bedeutet dies, dass ab 2012 nur mehr Spenden von € 12.000 steuermindernd wirken.“