Sportler und Privatstiftungen

Sportler-Pauschalierung Die Sportlerpauschalierungsverordnung ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden. Sollte der pauschalierte Sportler bei der Ausübung seiner Sportart eine Verletzung erleiden, ist die Leistung der Versicherung steuerpflichtig. Voraussetzung für die weitere Anwendung der Verordnung ist in einem derartigen Fall, dass die sportliche Tätigkeit auch nach der Sportverletzung weiterhin ausgeübt wird. Privatstiftung Errichtet eine Privatstiftung ein Wohngebäude, welches sie unentgeltlich dem Stifter zur Nutzung überlässt, so unterliegt diese Nutzung der Kapitalertragsteuer. Auch wenn die Stiftung laufende Aufwendungen des Stifters und seiner Angehörigen finanziert, wird sowohl im Falle von Geldzuwendungen als auch bei der direkten Bezahlung durch die Privatstiftung Steuerpflicht ausgelöst.