Steueramnestie nicht beschlossen

Die Regierungsvorlage sah vor, dass für Steuervergehen, die bis zum Jahr 2001 verwirklicht wurden, durch eine pauschale, anonyme Zahlung in Höhe von 40% der hinterzogenen Abgaben, Straffreiheit erwirkt werden kann. Außerdem sollten die restlichen 60% zur Gänze erlassen werden. Diese Steueramnestie wurde nun zur Gänze aus dem Steuerreformpaket für 2005 herausgenommen.