Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind jährlich bis zu einem Wert von € 186 je Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Kosten für sämtliche Sachgeschenke eines Jahres sind zusammenzurechnen und unterliegen nur soweit der Steuer- und Sozialversicherungspflicht als die € 186-Grenze je Mitarbeiter überschreiten wird.
Was kann der Arbeitgeber abgabenfrei schenken?
Als steuer- und beitragsfreie Sachzuwendungen gelten neben den üblichen Geschenken wie Weinflaschen oder Geschenkpäckchen auch Autobahnvignetten, Gutscheine und Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können sowie Goldmünzen und Golddukaten, bei denen der Goldwert im Vordergrund steht (z.B. Philharmoniker-Münzen). Bargeldzuwendungen sind allerdings immer steuer- und beitragspflichtiges Entgelt.
Auch die Weihnachtsfeier ist begünstigt
Die Kosten der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, die für den Arbeitnehmer eigentlich einen geldwerten Vorteil darstellen, sind bis zu € 365 pro Mitarbeiter und Jahr von den Lohnabgaben und der Sozialversicherung befreit. Als Betriebsveranstaltungen gelten alle Betriebsveranstaltungen eines Jahres, also neben Weihnachtsfeiern auch Betriebsausflüge oder andere Betriebsfeiern. Die Kosten für sämtliche Betriebsveranstaltungen eines Jahres sind zusammenzurechnen und soweit sie € 365 je Mitarbeiter überschreiten steuer- und sozialversicherungspflichtig.“