Wurden die Personengesellschaften durch die „Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne“ bereits im Rahmen der ersten Etappe der Steuerreform entlastet, so sind bei der zweiten Etappe vor allem die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft) die großen Gewinner. Dass die Steuersenkung derart deutlich ausgefallen ist, ist nicht zuletzt auf die niedrige Unternehmensbesteuerung in unseren östlichen Nachbarstaaten – etwa in der Slowakei von 19% – zurückzuführen. Gesamtsteuerbelastung Die Gesamtsteuerbelastung der ausgeschütteten Gewinne einer Kapitalgesellschaft (Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer) würde damit von derzeit 50,5% auf 43,75% sinken. Das entspricht einer effektiven Steuerentlastung von 6,75%. Die effektive Steuerentlastung entspricht nicht ganz der 9%igen Differenz, weil augrund einer gesenkten Körperschaftsteuer höhere Dividenden ausbezahlt werden – womit die Einnahmen aus der Kapitalertragsteuer automatisch um 2,25% steigen. Zur Gegenfinanzierung soll die Eigenkapitalzuwachsverzinsung sowie die steuerfreie Übertragung stiller Reserven abgeschafft werden. Wie könnten Sie 2004 schon profitieren? Da die Steuerbelastung ab dem 1.1.2005 effektiv um 6,75% Punkte niedriger wäre als noch 2004 könnte versucht werden, den Gewinn in das Jahr 2005 zu verlagern. Dies kann durch das Vorziehen geplanter Aufwendungen (etwa für Werbung) und geplanter Investitionen in das Jahr 2004 erreicht werden. Durch das Vorziehen von Investitionen können Sie gleich dreifach profitieren:
- Der zusätzliche Abschreibungsaufwand verringert den Gewinn 2004;
- Durch Investitionen in prämiengünstige Wirtschaftsgüter können Sie abhängig von Ihren Vorjahresinvestitionen von der noch bis Jahresende 2004 befristeten Investitionszuwachsprämie profitieren;
- Auf Investitionen im Jahr 2004 können letztmalig stille Reserven steuerfrei übertragen werden.
Tipp: Investitionen ins Anlagevermögen sollten noch in der ersten (Wirtschafts-)Jahreshälfte getätigt werden, damit im Jahr 2004 noch die gesamte Jahresabschreibung als Aufwand geltend gemacht werden kann – Investitionen ab dem 1.7.2004 (nur bei Bilanzstichtag 31.12.) werden nur noch mit der halben Jahresabschreibung berücksichtigt. Darüber hinaus sind Investitionen in Wirtschaftsgüter mit kurzer Nutzungsdauer zu bevorzugen, da bei diesen die jährlichen Abschreibungsbeträge höher sind als bei Wirtschaftsgütern mit langen Nutzungsdauern.