Am 1.6.2000 wurde Ersatz für die ein 14 %iger Umsatzsteuersatz (auch als „Schnitzelsteuer“ bezeichnet) eingeführt. Offensichtlich war die Hand des Fiskus hier schneller als der Kopf, denn der neue Steuersatz bescherte allen Betroffenen große Auslegungs- und Verwaltungsprobleme. Diese Steuer wurde daher mit 1.1.2001 gleich wieder abgeschafft. Restaurationsumsätze mit Speisen unterliegen daher wieder einer Umsatzsteuer von 10 %. Gleichzeitig wurde ebenfalls der Steuersatz für den Einkauf von Wein direkt vom Weinbauern (Flaschenweinverkauf) auf 12 % gesenkt. Wein, der beim Buschenschank (Heurigen) konsumiert wird, unterliegt weiterhin einem 20 %igen Umsatzsteuersatz. Kaffe und Tee Als einziger Ersatz für die Getränkesteuer ist die Erhöhung der Umsatzsteuer auf Kaffe und Tee geblieben. Der Steuersatz für Kaffe und Tee in fester Form wurde bereits am 1.6.2000 auf 20 % erhöht. Seit 1.1.2001 beträgt auch für Kaffe- und Teegetränke die Umsatzsteuer 20 %.