Vermietung an sich selbst – Was sagt die Finanz dazu?

Erst vor kurzem hatte die Finanzverwaltung einem Trafikanten, der in seinem Eigentum stehende Lagerräume an seine Trafik vermietet hatte, den gewinnmindernden Abzug der Mietausgaben versagt. Auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte das Urteil der Finanz später bestätigt. Trotz der Einnahmen aus der Vermietung an seine Trafik erzielte der Trafikant insgesamt aber keinen Gewinn durch die Vermietung. Die Miteinnahmen waren nämlich geringer als die für das Gebäude anfallenden Abschreibung und Zinsen. Verlust aus der Vermietung Den Verlust aus der Vermietung hätte er natürlich auch gerne steuerlich geltend gemacht, um damit den Gewinn aus der Trafik in der Steuererklärung minimieren zu können. Aber auch dafür waren Finanz und VwGH nicht zu haben. „Mangels Personenverschiedenheit liegt die Voraussetzung für ein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis nicht vor“, urteilte das oberste Gericht. Es wurde allerdings eine geschätzte betriebliche Nutzung von 25 % des Gebäudes akzeptiert und die diesbezüglichen Aufwendungen beim Gewerbe gewinnmindernd angesetzt. Doppeltes Pech Für den Trafikanten bedeutete das aber doppeltes Pech: Er hatte das Gebäude nämlich nur ein Jahr in seinem Eigentum. Da sich die Vermietung als keineswegs erfolgsträchtig herausstellte, verscherbelte der Trafikant das Gebäude gleich wieder und musste dabei einen Verlust von S 300.000,- hinnehmen. Das österreichische Einkommensteuergesetz wurde ihm jetzt zum Verhängnis: Ein solcher „Spekulationsverlust“ darf nämlich in der Steuererklärung nicht mit anderen Einkünften (etwa dem Gewinn aus der Trafik) ausgeglichen werden. Erst ein Gewinn aus einer anderen „Spekulation“ kann steuerlich gegenverrechnet werden. Konstruierte Mietverträge an sich selbst können – wie im Beispiel des Trafikanten – also daneben gehen. Aber immerhin konnte er 25% der Miete an sich selbst geltend machen. Rechtzeitig planen und Ärger vermeiden! Wenn auch Sie planen, ein Gebäude, ein Grundstück oder eine Wohnung an sich selbst oder an Ihren Betrieb zu vermieten, so sollten Sie sich zuvor mit uns in Verbindung setzen. Gerne suchen wir einen optimalen Ausweg, damit Sie nicht ein ähnliches Schicksal erleiden wie der Trafikant.