Gesetzliche Rechnungsmerkmale für Rechnungen bis maximal € 150 (Bruttobetrag) sind:
- Name und Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
- Ausstellungsdatum
- Tag der Lieferung bzw. Zeitraum der Leistungserbringung
- Bruttobetrag (= Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe)
- Angabe des Steuersatzes
Beachten Sie, dass die Finanz Sammelbegriffe für die Bezeichnung der gelieferten Gegenstände – wie etwa Fachliteratur, Speisen, Getränke oder Reinigungsmittel – als keine handelsübliche Bezeichnung betrachtet. Erfüllt eine Rechnung nicht alle geforderten Merkmale, sind Rechnungsberichtigungen zwar jederzeit möglich, sie können jedoch nur vom Aussteller der Rechnung vorgenommen werden. Da es sich bei diesen Kleinbetragsrechnungen vor allem um Rechnungen handeln wird, die bar bezahlt werden, prüfen Sie am besten vor der Bezahlung die Ordnungsmäßigkeit des Beleges. Fahrausweise als Rechnung Fahrausweise von den Österreichischen Eisenbahnen für Personenbeförderungen in Österreich berechtigen auch dann zum Vorsteuerabzug, wenn die Angabe des 10 %igen Steuersatzes fehlt. Lediglich bei Reisen ins Ausland ist zur Vornahme des Vorsteuerabzuges eine zusätzliche Bescheinigung notwendig, aus der der Beförderungspreis für die inländische Strecke ersichtlich ist. Zusätzlich muss diese Bescheinigung auch den Steuersatz enthalten.