Beispiel
Ein Unternehmer nimmt an einer Fachmesse in Deutschland teil. In diesem Zusammenhang entstehen ihm Kosten für Beförderung, Übernachtung, Messestand und Verpflegung. Am Ende des Jahres möchte er sich die dabei verrechnete Vorsteuer vom deutschen Finanzamt zurückholen. Ab 1.1.2010 wird dies für ihn um einiges einfacher.
Anträge elektronisch über Finanz-Online
Anstatt den Antrag an das zuständige Finanzamt im Ausland zu schicken und dann oft jahrelang auf die Erledigung zu warten, sind nun sämtliche Anträge, die EU-Länder betreffen, ausschließlich in Österreich elektronisch über das bereits bestehende Finanz-Online-Konto einzureichen. Nach Prüfung durch die österreichische Finanz auf Vorliegen der grundsätzlichen Vorsteuerabzugsberechtigung und auf Vollständigkeit des Antrages, wird dieser an die Finanzbehörde des jeweiligen EU-Mitgliedslandes zur Bearbeitung weitergeleitet.
Auszahlung 10 Tage nach Stattgabe
Die ausländische Steuerbehörde muss dabei den Antrag innerhalb von vier Monaten erledigen. Die Frist kann maximal acht Monate betragen, wenn noch zusätzliche Informationen benötigt werden. Die Auszahlung des zu erstattenden Betrages hat dann innerhalb von 10 Tagen nach Stattgabe zu erfolgen. Benötigen die Finanzbehörden für die Erledigung zu lange, so stehen dem Antragsteller Zinsen zu.
Achtung: Das neue Verfahren gilt nur für EU-Länder, hier aber bereits für die Erstattung von Vorsteuern des Jahres 2009. Die Anträge sind bis spätestens 30. September des Folgejahres einzureichen. Für die Vorsteuer-Rückerstattung in anderen Ländern bleiben die bisherigen Bestimmungen unverändert bestehen.