Wachstums- und Standortgesetz

Erhöhung des Forschungsfreibetrages und der Forschungsprämie Die Forschungsquote möchte die Regierung bis 2006 auf 2,5 % und bis 2010 auf 3 % erhöhen. Dies soll unter anderem durch Erhöhung des Forschungsfreibetrages ab dem Jahr 2004 von 15 % auf 25 % der Forschungsaufwendungen erreicht werden. Der Forschungsfreibetrag von 35 % für überdurchschnittliche Forschungsaufwendungen bleibt unverändert. Der volkswirtschaftliche Wert einer angestrebten oder abgeschlossenen Erfindung ist durch eine Bescheinigung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit nachzuweisen. Die Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn die Erfindung bereits patentrechtlich geschützt ist. Alternativ zum Forschungsfreibetrag steht Betrieben, die eine ungünstige Ertragslage aufweisen, wahlweise eine seit 2004 erhöhte Forschungsprämie in Höhe von 8 % zur Verfügung. Verlängerung der Investitionszuwachsprämie Zur weiteren Ankurbelung der Investitionstätigkeit wird die befristete steuerliche Förderung von Investitionszuwächsen in Form der Investitionszuwachsprämie von 10 % für ein weiteres Jahr gewährt. Verlängerung der Sonderregelung für eine vorzeitige Abschreibung bei katastrophenbedingter Ersatzbeschaffung bei Gebäuden und sonstigen Wirtschaftsgütern 2002 wurde für Katastrophenopfer die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Abschreibung von Gebäuden in Höhe von 12 % und sonstigen Wirtschaftsgütern in Höhe von 20 %, die aufgrund der Hochwasserkatastrophe ersetzt werden müssen, eingeführt. Diese zeitlich beschränkte Maßnahme wird nunmehr bis Ende des Jahres 2004 verlängert. Das Wachstums- und Standortgesetz ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2004 anzuwenden.