Wann gilt jemand als geringfügig Beschäftigter ?

Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis liegt dann vor, wenn die Beschäftigung für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat vereinbart wurde und für den Arbeitstag im Durchschnitt ein Entgelt von höchstens € 23,13 täglich gebührt. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von € 301,54 (Wert für 2002) darf dabei nicht überschritten werden. Beispiel Wird ein Mitarbeiter etwa für 3 Wochen beschäftigt und arbeitet er pro Woche 4 Tage, so muss die tägliche Geringfügigkeitsgrenze herangezogen werden um festzustellen ob es sich um einen geringfügig Beschäftigten oder einen vollversicherungspflichtigen Arbeitnehmer handelt. Verdient er in diesen 3 Wochen zum Beispiel € 360, so kommt er pro Tag auf einen Verdienst von € 30 und ist kein geringfügig Beschäftigter mehr. Er unterliegt der vollen Versicherungspflicht. Verdient er hingegen an diesen 12 Tagen nur € 250, so kommt er am Tag auf einen Verdienst von nur € 20,83 und ist damit als geringfügig Beschäftigter anzusehen. Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis liegt auch dann vor, wenn das Beschäftigungsverhältnis für mindestens einen Kalendermonat oder für längere Zeit vereinbart ist und im Kalendermonat kein höheres Entgelt als € 301,54 gebührt. Dabei dürfen nur die laufenden Entgelte und nicht die Sonderzahlungen herangezogen werden. Ausnahme Kurzarbeit Von einer geringfügigen Beschäftigung kann aber dann nicht gesprochen werden, wenn die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nur deshalb nicht überschritten wird, weil im betreffenden Betrieb kurz gearbeitet wird und deshalb die sonst übliche Normalarbeitszeit nicht überschritten wird, oder die Beschäftigung während des Kalendermonats begonnen oder geendet hat. Freier Dienstnehmer Sonderbestimmungen gelten für die freien Dienstnehmer. Wird einem freien Dienstnehmer für einen längeren Zeitraum als für einen Kalendermonat ein im Voraus genau festgelegter Betrag ausbezahlt, so ist dieser durch die Zahl der Kalendermonate in denen gearbeitet wurde zu dividieren. Auch diejenigen Kalendermonate, in denen nur teilweise gearbeitet wurde werden in diesem Fall als volle Kalendermonate gerechnet.